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Legasthenie & Dyskalkulie Niedersachsen e. V.

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Vortrag

Lesen- und Schreibenlernen mit und ohne Handicaps

Ort:

In den Räumen der ev. IGS Wunstorf - Haupteingang

Nordbruch 23, 31515 Wunstorf 

Termin:

Dienstag, 06.05.2025 um 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr

Referentin:
Kerstin v. Werder 
Förderschullehrerin. Jahrgang 1963, studierte Sonderpädagogik mit Schwerpunkt Lern- und Sprachbehindertenpädagogik. Nach Referendariat und Schuldienst schloss sich die Berufsweiterbildung zur LRS-Therapeutin an. Seit 1998 ist sie als zertif. Legasthenietherapeutin nach Reuter-Liehr und BVL tätig. Sie gehört seit 2008 dem Autorenteam der KARIBU-Fibel an und wirkte an deren Neubearbeitung 2024 ebenfalls mit. 
 
Information über den Inhalt des Vortrages
„Lesen- und Schreibenlernen mit und ohne Handicaps“
In dieser Veranstaltung wollen wir uns mit verschiedenen Stufen des Lesen- und Schreibenlernens und deren Fördermöglichkeiten beschäftigen. Inhaltlich kommt sowohl der Anfang des Lesen- und Schreibenlernen in den Blick als auch die Fortsetzung in der Sekundarstufe 1 mit dem Erlernen von Regelwissen und Sprachstruktur. Schwerpunkt bilden praktische Tipps auf Basis der KARIBU-Fibel (Westermann Gruppe) und aus dem Erfahrungsschatz der LRS-Therapie. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Silbensegmentierung gelegt, welche sich in LRS-Therapie-Konzepten (Kieler Leseaufbau, Reuter-Liehr-Konzept) erwiesen hat. Ziel der Referentin ist es, dass Sie den Nutzen der Silbe im Schriftspracherwerb als Basis verstehen und diese Strategie zu Hause in spielerischer Weise mit Ihren Kindern nutzen können.

Ansprechpartnerin: Marianne Büngel
Selbsthilfegruppe Wunstorf für Eltern von lese-rechtschreibschwachen u. dyskalkulischen Kindern

hannover@legasthenie-verband.de

 



 
Pressemitteilung 
 
Dringender Reformbedarf zur Bildungsgerechtigkeit bei Legasthenie und Dyskalkulie

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) und seine Landesverbände (LVL) fordern die Anerkennung behinderungsbedingter Leistungsdefizite von Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie und Dyskalkulie durch Bildungspolitik und Behindertenbeauftragte, um die Rechte und Bedürfnisse der betroffenen Kinder zu schützen.

Bad Münstereifel, 4. Februar 2025

Die Situation für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie in Deutschland ist alarmierend. Trotz der Anerkennung dieser Lernstörungen als Behinderungen im Sinne des Sozialgesetzbuches und der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10), sind die bestehenden schulrechtlichen Regelungen in den Bundesländern unzureichend und diskriminierend. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (BVL) und seine Landesverbände (LVL) fordern mit Nachdruck eine umfassendeReform der schulrechtlichen Rahmenbedingungen, um die Bildungsperspektiven für betroffene Schüler bundesweit zu verbessern. Ca. 10 – 15 % aller Schüler sind von einer Legasthenie oder Dyskalkulie betroffen und kämpfen sich, trotz guter Begabung, mühevoll durch unser Schulsystem mit deutlich schlechteren
Bildungschancen.

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. November 2023 unmissverständlich festgestellt, dass Legasthenie eine Behinderung darstellt und die „Pflicht zur Inklusion“ auch für Schulabschlussprüfungen gilt. Diese Diskriminierung trifft auch Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie, deren spezifische Bedürfnisse im Bildungssystem weitgehend ignoriert werden“, sagt Rechtanwalt Dr. Johannes Mierau aus Würzburg. Ebenso wie Legasthenie ist auch Dyskalkulie eine lebenslang anhaltende neurobiologische Entwicklungsstörung. Beide Störungen erfüllen die vom Bundesverfassungsgericht benannten Kriterien einer Behinderung.

Die schulrechtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern klaffen weit auseinander. Während in vielen Ländern zumindest für Legasthenie-Betroffene gewisse Unterstützungsmaßnahmen greifen, sind Nachteilsausgleiche für Schüler mit Dyskalkulie kaum vorhanden. Diese uneinheitliche Rechtslage führt dazu, dass die Bildungschancen der Betroffenen stark von ihrem Wohnort abhängen. Bildungsexperten fordern schon lange eine bundesweite Reform der schulrechtlichen Regelungen, die den individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf von Schülern mit Legasthenie und Dyskalkulie verbindlich berücksichtigen. Ansonsten verlieren die Betroffenen weiterhin den schulischen Anschluss, mit gravierenden Folgen für ihre persönliche Entwicklung und beruflichen Perspektiven.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass im Forderungspapier der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder zur inklusiven schulischen Bildung, unabhängige Förderdiagnostik, individuelle Förderplanung, erforderliche Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel, Ausstattung der Schulen mit qualifiziertem Personal sowie technische und digitale Barrierefreiheit gefordert werden“, sagt Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des BVL. Nur so kann sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie die notwendige Unterstützung erhalten, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen und seelische Behinderungen zu vermeiden.

Der BVL appelliert mit seinen LVL an die Bildungspolitiker auf Bundes- und Landesebene, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die notwendigen schulrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass ein flächendeckender und vollumfänglicher Nachteilsausgleich sowie ein Notenschutz
für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Schulart und Klassenstufe, eingeführt werden. Ein aktives Handeln der Behindertenbeauftragten auf Bundes- und Landesebene, um die Rechte und Bedürfnisse dieser Kinder zu schützen, ist als flankierende Maßnahme dringend erforderlich.
 
Informationen zu Legasthenie und Dyskalkulie sind unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

Pressekontakt:
Annette Höinghaus                                                                     BVL c/o EZB
Tel. 04193/965604                                                                      Blumenweg 9
presse@bvl-legasthenie.de                                                         53902 Bad Münstereifel


 

30. September 2024 - Tag der Legasthenie und Dyskalkulie

Informationen für gymnasiale Oberstufen

 

Gewährung von Nachteilsausgleich in der Oberstufe gleicht einem Glückspiel!

Auf die besonderen Probleme der von Legasthenie und Dyskalkulie betroffenen Schüler:Innen in der niedersächsischen Oberstufe weist der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Niedersachsen in Rahmen des Tages der Legasthenie und Dyskalkulie am
30. September 2024 hin.

 „Mit der Erreichung der Oberstufe wird von allen Schülern eine ausreichende Schreib-, Lese- und Rechenkompetenz erwartet. Dieser Anspruch mag erklärbar sein, doch wird er in der Realität und insbesondere von Schüler:Innen mit einer Lernstörung nicht immer erfüllt,“ betont der Vorsitzende des Landesverbandes Friedhelm Espeter. „dabei sei nochmals festzustellen, dass weder Legasthenie noch Dyskalkulie ein Indiz von Intelligenz noch Interessenlosigkeit ist und auch kein Grund ist, die Hochschulzulassung in Frage zu stellen. Viele Nobelpreisträger, Künstler oder Wirtschaftsmanager sind von diesen Störungen betroffen.“

 „Von Legasthenie und Dyskalkulie betroffene Schüler:Innen haben eine intensive und oft sehr beschwerliche Schullaufbahn hinter sich und erwarben sich mit sehr viel Aufwand die Zulassung zur Oberstufe. Um hier weiter zu helfen, spielt die Gewährung von Nachteilsausgleich eine wichtige Rolle,“ so Espeter, „allerdings ist festzustellen, dass viele Schulen insbesondere in der Oberstufe sich hier verweigern bzw. durch Unkenntnis der Rechtslage es verhindern, dass die Schüler:Innen einen ihren Talenten entsprechenden Schulabschluss erreichen. Dabei ist die Rechtsprechung recht eindeutig. Nachteilsausgleich muss gewährt werden und behinderungsbedingte Minderleistung, wie hier z.B. die Rechtschreibung, darf nicht in die Notengebung einfließen.“

„In unserer telefonischen Beratungsstelle nehmen die Anfragen von Schüler:Innen, Eltern aber auch Lehrer:Innen in den Monaten der Abiturvorbereitungen Jahr für Jahr zu. Insbesondere die Vorgabe, die Rechtschreibung auch in den Nicht-Sprachfächern zu zensieren, führt zu erheblicher Frustration bei den Betroffenen.“

Um hier den Betroffenen mehr Information zukommen zu lassen, hat sich der Landesverband entschlossen, allen gymnasialen Schülervertretern ein umfangreiches Informationspaket zu kommen zu lassen. 

Der Versand dieser Informationen erfolgt an 386 Schulen mit gymnasialer Oberstufe in Niedersachsen.

Auch in diesem Jahr werden wir von der DAK Gesundheit unterstützt. Hierfür sagen wir herzlichen Dank!

 


 

 




 

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