Wer hilft?
Erste Ansprechpartner für Eltern von Schulkindern sind grundsätzlich deren Lehrerinnen und Lehrer. Auf der rechtlichen Basis des in Niedersachsen bestehenden LRS-Erlasses können Lehrer und Eltern die Möglichkeiten für Fördermaßnahmen und besondere notenmäßige Rücksichtnahme besprechen. Zudem sind die Beobachtungen der Lehrer aus dem Unterricht und ihre Analyse der Lese- und Rechtschreibleistungen wichtige Daten im ggf. weiteren medizinisch diagnostischen Prozess. Sie wissen auch, ob für die Schule ein(e) Fachberater(in) zur Verfügung steht und können ansonsten die Adresse des zuständigen Schulpsychologischen Dienstes nennen.
Wenn Lehrkräfte allerdings lediglich empfehlen mehr zu üben, ohne methodische Hilfen dafür zu geben, oder darauf verweisen, das werde sich schon alles "auswachsen", sollten Eltern nicht mit dem Aufsuchen des Schulpsychologischen Dienstes zögern.
Um Ursachen für die Schwächen auszuschließen ist eine eingehende Untersuchung beim Kinder- oder Haus-, Augen- und Ohrenarzt zu empfehlen.
Wenn außerschulische Hilfe unverzichtbar ist, empfiehlt sich häufig die Kombination einer (kassenfinanzierten) medizinischen Stütztherapie (Ergo-, sensorische Integrations-, Psychomotorik-Therapie u.a. - Verordnung nach gründlicher Diagnostik) mit einer (privat zu finanzierenden, evtl. nach § 35a KJHG geförderten) Lern- oder Legasthenie-Therapie. "Wegweiser-Dienste" zur Planung und Koordination der angemessenen Diagnostik und Behandlung leisten in der Regel die schulpsychologischen Dienste.