Lehrer
Wichtigster Anhaltspunkt für Lehrer ist der Erlass!
Hier ist beschrieben, welche Förderungen Schüler erfahren sollen, wenn besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen festgestellt wurden. Auf die Frage, wann diese speziellen Maßnahmen erforderlich sind, heißt es im Erlass „... wenn die Leistungen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen”.
Leider hat das Kultusministerium zzt. nicht geplant, Handreichungen zu erstellen, die von uns erstellte Broschüre "Lernstörungen in der Schule: Mit Legasthenie und Dyskalkulie leben" finden Sie hier.
Darüberhinaus können wir auf die Literaturliste des Bundesverbandes verweisen.